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Vorbereiten

Selbstständig werden mit einer Aktiengesellschaft (AG)

Vor der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) müssen unterschiedliche Aspekte zur Vorbereitung beachtet werden. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Punkte auf.

selbstständig werden mit einer Aktiengesellschaft

Jetzt mit einer Aktiengesellschaft in der Schweiz selbstständig werden!

Einfach. Online. Gründen.

Checkliste - Die wichtigsten Schritte bevor Sie selbstständig werden

Tipps von STARTUPS.CH

Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte, wie Sie sich optimal auf die berufliche Selbstständigkeit vorbereiten können und was Sie beachten sollten bevor Sie selbstständig werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Costumer Care Center wenden.

Firmenname

Der Firmenname kann grundsätzlich frei gewählt werden, muss aber den Tatsachen entsprechen und darf zu keiner Täuschung Anlass geben. Zudem muss er um den Zusatz “AG” ergänzt werden.

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Firmenname Aktiengesellschaft

Zweck

Sie müssen mit Ihren eigenen Worten einen zutreffenden Zweck für Ihre Aktiengesellschaft definieren, bevor Sie diese gründen.

02
Zweck Aktiengesellschaft

Domizil

Legen Sie vor der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft fest, wo sich der Sitz und somit das Domizil Ihrer Firma befinden soll.

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Domizil Aktiengesellschaft

Gesellschafter

Entscheiden Sie, welche Personen an der Aktiengesellschaft beteiligt sein sollen und wer die Zeichnungsberechtigung erhält.

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Gesellschafter Aktiengesellschaft

Stammkapital

Das Stammkapital muss bei der Aktiengesellschaft mindestens CHF 100’000 betragen, wovon mindestens CHF 50’000 als Bareinlage liberiert werden müssen.

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Stammkapital Aktiengesellschaft

Verwaltungsrat

Bestimmen Sie den Verwaltungsrat für Ihre GmbH. Sofern es bei Ihrer Aktiengesellschaft mehrere Verwaltungsräte geben soll, muss zusätzlich ein Verwaltungsratspräsident festgelegt werden.

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Geschäftsführer und Vorsitzender Aktiengesellschaft

Mehrwertsteuer

Die Aktiengesellschaft ist dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn der voraussichtliche Umsatz CHF 100’000 übersteigt.

07
Mehrwertsteuer Aktiengesellschaft

Pensionskassengelder

Der Vorbezug von Pensionskassengeldern ist sowohl bei der Gründung einer GmbH als auch einer Aktiengesellschaft (AG) nicht möglich.

08
Pensionskassengelder Aktiengesellschaft

Werbematerialien

Erstellen Sie Ihr Firmenlogo, die Visitenkarten und das Briefpapier.

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Werbematerialien Aktiengesellschaft

Gründen

Nachdem Sie alles notwendige erledigt haben, sind Sie bereit, Ihre eigene Aktiengesellschaft zu gründen.

10
Aktiengesellschaft gründen
Laden Sie jetzt die Checkliste zur Vorbereitung auf die berufliche Selbstständigkeit mit einer Aktiengesellschaft als PDF-Dokument herunter!
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Checkliste für die Vorbereitung zur Selbstständigkeit mit einer Aktiengesellschaft

Wie kann ich mich optimal auf die berufliche Selbstständigkeit vorbereiten?

Vorbereitung mit einer Aktiengesellschaft

Businessplan erstellen Aktiengesellschaft

Businessplan erstellen

Mit der gratis Businessplan-Software können Sie einfach und bequem den Businessplan für Ihre Aktiengesellschaft erstellen. Falls gewünscht, können Sie den Businessplan anschliessend von einer Fachperson kontrollieren lassen.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zur Erstellung eines Businessplans und für die Ausarbeitung einer erfolgreichen Geschäftsstrategie.
Treuhänder finden Aktiengesellschaft

Treuhänder finden

Unser Partner für Treuhandfragen ist die Findea AG. Unter www.findea.ch können Sie ganz einfach und online eine Offerte für die Führung Ihrer Buchhaltung, die Erstellung von Lohnabrechnungen, das Ausfüllen der Steuererklärung und viele andere treuhänderische Dienstleistungen rechnen.

Die Findea AG ist mit 10 Filialen in der ganzen Schweiz vertreten.
Experten vertrauen Aktiengesellschaft

Experten vertrauen

Sie sollten sich in diesem Punkt des Gründungsprozesses unbedingt von einer Fachperson beraten lassen. So vergessen Sie nichts und es gibt keine Probleme mit den Ämtern. Wir empfehlen deshalb die Gründung einer Aktiengesellschaft über www.startups.ch.
Know-How aneignen Aktiengesellschaft

Know-How aneignen

Beim Start in die Selbständigkeit beschäftigen Firmengründer meist Fragen rund um die geeigneten Rechtsform, die Haftung, den Firmennamen, AHV/IV/EO, das Handelsregister, die Steuern (MWST.) und vieles mehr.

Die Experten von STARTUPS.CH vermitteln Ihnen im Kurs "Clever eine Firma gründen" das Grundlagenwissen zu den wichtigsten Themen rund um die Firmengründung.

Finden Sie die richtige Rechtsform für Ihre Firma

Jede Person die eine Firma gründen oder umstrukturieren möchte, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Die untenstehenden Informationen werden Ihnen helfen, die ideale Rechtsform für Ihre Firma auszuwählen.

Einzelfirma

Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und erfordert keine Mindesteinlagen. Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die eine Kleinst- bzw. Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform.
Mindestkapital
Mindestkapital Einzelfirma
Die Gründung einer Einzelfirma erfordert kein Mindestkapital.
Verwendungszweck
Verwendungszweck Einzelfirma
Die Einzelfirma eignet sich für Einmannbetriebe.
Anzahl Personen
Anzahl Personen Einzelfirma
Bei der Einzelfirma kann nur eine Person Inhaber sein.
Firmenname
Firmenname Einzelfirma
Die einzige Vorschrift betreffend des Namens Ihrer Einzelfirma ist, dass Ihr Familienname enthalten sein muss. Dabei steht es Ihnen frei, auch Ihren Vornamen oder andere Fantasie- oder Sachbezeichnungen zu nennen.

Vorteile einer Einzelfirma

Vorteile Einzelfirma
Die Einzelfirma ermöglicht eine unkomplizierte und formlose Tätigkeit.
Vorteile Einzelfirma
Es ist kein Einhalten von gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen erforderlich.
Vorteile Einzelfirma
Kein Mindestkapital wird vorausgesetzt.
Vorteile Einzelfirma
Es gibt keine steuerliche Doppelbelastung von Einkommen und Vermögen, da weitgehend nicht zwischen Geschäfts und Privatvermögen unterschieden wird.
+

Nachteile einer Einzelfirma

x
Sie als Inhaber/In haften unbeschränkt mit Ihrem privaten Vermögen.
x
Sie können keine Partner hinzuziehen, die sich an der Firma beteiligen.
x
Es gibt keine Arbeitslosenunterstützung.
x
Je nach Kanton erhalten Sie keine Kinder-/ Ausbildungszulagen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Mit einer GmbH kann die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen werden, da die Haftungssumme ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einer eigenen Gesellschaft zusammenschliessen.
Mindestkapital
Mindestkapital GmbH
Bei einer GmbH müssen Sie gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern ein Mindestkapital von CHF 20’000 liberieren.
Verwendungszweck
Verwendungszweck GmbH
Die GmbH ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.
Anzahl Personen
Anzahl Personen GmbH
Die Gründung einer GmbH erfordert mindestens eine/n Gesellschafter/in und eine/n Geschäftsführer/in. Sie können dabei aber beide Positionen gleichzeitig innehaben. Zu beachten ist dabei, dass der Wohnsitz eines zeichnungsberechtigten Geschäftsführers in der Schweiz liegen muss.
Firmenname
Firmenname GmbH
Bei der GmbH können Sie den Namen Ihrer Firma frei wählen. Sie müssen den Firmennamen aber mit dem Zusatz GmbH ergänzen.

Vorteile einer GmbH

Vorteile GmbH
Mit CHF 20'000 ist das Mindestkapital vergleichsweise tief.
Vorteile GmbH
Sie haften ausschliesslich mit dem Geschäftsvermögen und nicht mit Ihrem privaten Vermögen.
Vorteile GmbH
Eine Beteiligung durch weitere Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ist möglich.
+

Nachteile einer GmbH

x
Es besteht eine Publikationspflicht der Stammanteilsverteilung. Die Gesellschafter sind also nicht anonym.
x
Sie haben mit dieser Rechtsform mehr Vorschriften als mit der Einzelfirma, da Sie die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen einhalten müssen.
x
Sie werden doppelt besteuert auf der Ebene der GmbH und als Gesellschafterin.

Aktiengesellschaft

Mit einer Aktiengesellschaft kann die persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem geniesst sie in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Mindestkapital
Mindestkapital Aktiengesellschaft
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 erforderlich, welches mindestens zur Hälfte als Bareinlage liberiert werden muss.
Verwendungszweck
Verwendungszweck Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist für alle gewinnorientierten Unternehmen geeignet.
Anzahl Personen
Anzahl Personen Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft erfordert mindestens einen Aktionär und ein Verwaltungsratsmitglied. Beide Positionen können dabei von derselben Person ausgeübt werden. Ein zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats muss den Wohnsitz in der Schweiz haben.
Firmenname
Firmenname Aktiengesellschaft
Sie können den Firmennamen frei wählen und müssen diesen mit dem Zusatz "AG" ergänzen.

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Vorteile Aktiengesellschaft
Die Anonymität der Investoren und Aktionäre kann gewährleistet werden.
Vorteile Aktiengesellschaft
Sie und alle anderen Aktionäre haften ausschliesslich mit dem Geschäftsvermögen und somit mit dem Anteil am Aktienkapital.
Vorteile Aktiengesellschaft
Die Übertragung von Aktien gestaltet sich einfach.
+

Nachteile einer Aktiengesellschaft

x
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mit hohen Kosten und aufwändigen Formalitäten verbunden.
x
Das Mindestkapital, welches Ihnen zur Verfügung stehen muss, ist mit CHF 100'000 vergleichsweise hoch.
x
Sie haben eine steuerliche Doppelbelastung von Einkommen und Vermögen.

Weitere Rechtsformen

Neben der Einzelfirma, GmbH und Aktiengesellschaft gibt es weitere Rechtsformen, mit denen Sie sich selbstständig machen können. Sie finden im Folgenden einige Informationen dazu. Falls Sie sich tiefergehend damit auseinandersetzen möchten, klicken Sie hier.
Kollektivgesellschaft
Sofern Sie mit einem Partner zusammen eine Firma gründen möchten, kann die Kollektivgesellschaft die passende Rechtsform sein. Wie bei einer Einzelfirma bedarf es keiner Mindesteinlage. Bei der Kollektivgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche Personen zwecks gewerblicher Betätigung zu einer gemeinsamen Firma zusammenschliessen.
Verein
Die Gründung eines Vereins ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlagen. Der Verein ist eine juristische Person. Ein Verein der kaufmännisch ein Gewerbe betreibt und/oder revisionspflichtig ist, muss sich im Handelsregister eintragen. Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, sind dazu nicht verpflichtet. Die Statuten müssen aber in jedem Fall schriftlich vorliegen und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.
Zweigniederlassung
Die Gründung einer Zweigniederlassung ist unkompliziert und erfordert keine Mindesteinlagen. Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännisch geführter Betrieb, der rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt. Die Zweigniederlassung übt in eigenen Lokalitäten eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und geniesst dabei eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit.
Stiftung
Mit der Errichtung einer Stiftung wird Vermögen für einen bestimmten Zweck verselbständigt. Das bedeutet, dass es während einer festgelegten Zeit nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung gehört. Die Stiftung ist eine juristische Person, welcher der Stiftungsrat vorsteht. Errichtet wird die Stiftung durch eine notarielle Urkunde oder durch ein Testament. Die Stiftung muss, ausgenommen von der Familienstiftung und der kirchlichen Stiftung, zwingend im Handelsregister eingetragen werden.
Genossenschaft
Bei einer Genossenschaft steht der Gedanke der Förderung und der wirtschaftlichen Selbsthilfe im Vordergrund. Die Genossenschaft eignet sich auch, um eine unternehmerische Tätigkeit zu verfolgen. Für die Genossenschaft sprechen auch «innere» Unternehmenswerte wie ein klar definiertes Mitbestimmungsrecht über das Kopfstimmprinzip sowie direkte Demokratie. Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens sieben Personen notwendig, wobei die Verwaltung aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss.
Merkblatt Rechtsformen Selbstständigkeit
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