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Erfolgreich selbstständig werden

Jetzt eigene Aktiengesellschaft (AG) gründen

Wir erklären Ihnen, was die Aktiengesellschaft ist, was es zu beachten gilt und wie Sie sich am besten vorbereiten können. Gründen Sie jetzt eine Aktiengesellschaft und starten Sie in der Selbstständigkeit durch!

Die Aktiengesellschaft einfach erklärt

Definition Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der die persönliche Haftung ausgeschlossen werden kann. Es schliessen sich eine oder mehrere Personen zusammen, die ein bestimmtes Kapital einbringen und dadurch zu Aktionären werden.

Vor- und Nachteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft bietet viele Vorteile, hat aber auch Nachteile, welchen Sie sich bewusst sein müssen. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile der Aktiengesellschaft.

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Vorteile einer Aktiengesellschaft
Ausschluss jeglicher persönlicher Haftung mit dem privaten Vermögen
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Mehrere Gesellschafter möglich
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Einfache Übertragung der Aktien
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Anonymität der Aktionäre
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Erhöhte Kreditwürdigkeit
Nachteile einer Aktiengesellschaft

Nachteile einer Aktiengesellschaft

Nachteile einer Aktiengesellschaft
Hohes Mindestkapital (CHF 100'000)
Nachteile einer Aktiengesellschaft
Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen
Nachteile einer Aktiengesellschaft
Bestuerung auf Ebene AG und Gesellschaft (Doppelbesteuerung)

Was muss ich über die Aktiengesellschaft wissen?

Die wichtigsten Punkte zur Aktiengesellschaft

Bevor Sie Ihre eigene Firma gründen, müssen Sie sich unbedingt darüber bewusst sein, welche Rechtsform sie wählen möchten. Wir erklären Ihnen im Folgenden einfach und unkompliziert, was Sie über die Aktiengesellschaft wissen müssen und welches die wichtigsten Punkte sind. Wir empfehlen Ihnen aber, sich auch über andere Rechtsformen zu informieren.

Eigene Aktiengesellschaft gründen
Notwendiges Kapital
Notwendiges Kapital Aktiengesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft verlangt ein Mindestkapital von CHF 100’000. Davon müssen mindestens CHF 50’000 als Bareinlage liberiert werden.
Anzahl Personen
Anzahl Personen Aktiengesellschaft
Obligatorisch ist mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsratsmitglied, wobei Sie beide Positionen gleichzeitig ausüben können. Ein Mitglied des Verwaltungsrates muss den Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein.
Bar- / Sacheinlagen
Bar- / Sacheinlagen Aktiengesellschaft
Sie können bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft maximal die Hälfte des Mindestkapitals und somit CHF 50’000 als Sacheinlage finanzieren.
Pensionskassenbezug
Pensionskassenbezug Aktiengesellschaft
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft können Sie im Gegensatz zur Einzelfirma keine Pensionskassengelder vorbeziehen.
Revisionsstelle
Revisionsstelle Aktiengesellschaft
Wenn Ihre Aktiengesellschaft 10 oder mehr Mitarbeiter hat, ist die Revision obligatorisch. Gemäss Art. 727 des Obligationenrechts (OR) unterliegt die Aktiengesellschaft der ordentlichen Revision, wenn sie während zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der folgenden Werte überschreitet: 250 Vollzeitstellen; CHF 40 Millionen Umsatz; CHF 20 Millionen Bilanzsumme.
Firmenname
Firmenname Aktiengesellschaft
Sie können den Namen Ihrer Firma frei wählen. Die einzige Vorschrift besteht darin, dass Sie den Firmennamen um den Zusatz AG ergänzen müssen.
Handelsregistereintrag
Handelsregistereintrag Aktiengesellschaft
Der Eintrag ins Handelsregister ist bei der Gründung einer Aktiengesellschaft obligatorisch und erfolgt nach der öffentlichen Beurkundung und der Genehmigung der Statuten. Im Handelsregister werden lediglich die Namen der Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen veröffentlicht und nicht diejenigen der Aktionäre.
Mehrwertsteuerpflicht
Mehrwertsteuerpflicht Aktiengesellschaft
Die Mehrwertsteuer ist bei einer Aktiengesellschaft ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch. Es ist aber möglich, sich bei einem niedrigeren Umsatz der MWST zu unterstellen.

Informieren Sie sich jetzt zur Einzelfirma!

Die Einzelfirma erfordert keine Mindesteinlagen und ist unkompliziert. Sie eignet sich für Einmannbetriebe und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Für den Start in die Selbstständigkeit ist die Einzelfirma bei Neugründern sehr beliebt.
Einzelfirma gründen

Informieren Sie sich jetzt zur GmbH!

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, wobei der Gesellschafter höchstens bis zum Betrag seines Stammkapitals haftet. Sie eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen.
GmbH gründen