Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz

Mit der Unterstützung unserer Spezialisten können Sie Ihre AG nicht nur clever, günstig und unbürokratisch gründen, sondern auch von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gründungspakete
  • Vollständige und fehlerfreie Gründungsunterlagen
  • Im Idealfall kostenlose Firmengründung
  • Garantierte Eintragung ins Handelsregister
  • Inklusive Notargebühren
ab
CHF 290
(exkl. MWST)
ab
CHF 790
(exkl. MWST)

Gründungsphase: Berücksichtigen Sie die folgenden Faktoren

Tipps für die Gründung einer AG in der Schweiz

Sobald die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, kann das Fundament gebaut werden. Hier sind einige Punkte, die nicht übersehen werden sollten.

Firmengründung

Berechnen Sie ein Angebot für die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft (AG) und geben Sie die erforderlichen Daten in unser System ein.

Beglaubigung

Im nächsten Schritt unterschreiben Sie die erforderlichen Dokumente und lassen Ihre Unterschrift notariell beglaubigen.

Aktienkapital

Überweisen Sie das Aktienkapital auf ein Sperrkonto bei einer Bank und senden Sie die Originalbestätigung der Kapitaleinzahlung an Startups.ch.

Einreichen der Gründungsunterlagen

Senden Sie alle Gründungsunterlagen per Einschreiben an Startups.ch. Anschliessend werden weitere Dokumente von Startups.ch erstellt und dem zuständigen Handelsregisteramt zugestellt.

Auszug aus dem Handelsregister

Je nach Kanton erhalten Sie den Handelsregisterauszug nach ca. 2 bis 4 Wochen. Der Auszug wird zuerst von Startups.ch geprüft.

Sozialversicherung

Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse obligatorisch.

Mehrwertsteuer

Nach Erhalt des Handelsregisterauszuges bereiten wir für Sie die Mehrwertsteueranmeldung vor.WerbemittelSie können nun Ihr Werbematerial (z.B. Visitenkarte) bestellen und Ihre Internet-Domain registrieren lassen.

Treuhanddienstleistungen

Wenn Sie Unterstützung bei der Buchhaltung oder der Steuerverwaltung benötigen, bietet Ihnen Startups.ch ein umfangreiches Netzwerk an Treuhandpartnern.

Markenschutz

Startups.ch unterstützt Sie dabei, Ihren Firmennamen und Ihr Logo zu schützen.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Audit

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

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Möchten Sie Ihre eigene Aktiengesellschaft gründen?

Konzentrieren Sie sich auf das Kerngeschäft Ihrer unternehmerischen Existenz! Wir unterstützen Sie in allen Belangen und helfen Ihnen von Anfang an beim Aufbau Ihrer AG. Mit uns sparen Sie Zeit und Geld!

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von CHF 100'000 erforderlich. Maximal die Hälfte dieses Kapitals, d.h. CHF 50'000, kann als Sacheinlage eingebracht werden. Wir helfen Ihnen in einem Beratungsgespräch bei der Entscheidungsfindung und unterstützen Sie anschliessend bei der Gründung.

AG gründen mit Bareinlage

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Bareinlage. Dies ist durch Bareinzahlung oder Banküberweisung zu Gunsten der Gesellschaft möglich. Das Gleiche gilt für eine Kapitalerhöhung.

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AG gründen mit Sacheinlage

Wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen, können Sie Sacheinlagen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 CHF einbringen, d.h. die Hälfte des Mindestkapitals von 100.000 CHF. Die restliche Summe muss in bar eingezahlt werden.

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Noch unentschlossen?

Sind Sie noch unschlüssig, welche Rechtsform für Sie am besten geeignet ist? Hier finden Sie einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.

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Beratung Einzelfirma gründen

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Wir wissen, dass viele potenzielle Unternehmensgründer sicherstellen wollen, dass sie bei der Gründung eines Unternehmens nichts übersehen. Zögern Sie deshalb nicht, uns vor der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft (AG) zu kontaktieren.