Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich bietet aufgrund der dynamischen Wirtschaft und der hohen Lebensqualität zahlreiche Vorteile. Zürich ist das wirtschaftliche Zentrum der Schweiz mit vielen potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Stadt bietet eine hervorragende Infrastruktur und ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Ihre Aktiengesellschaft (AG) können Sie problemlos beim Zürcher Handelsregister anmelden. Achten Sie auf die lokalen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Gewerbebewilligungen und Steuerpflichten. Die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) bieten wertvolle Networking-Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle. Auch die zahlreichen Co-Working-Spaces in der Stadt sind ein Vorteil für Start-ups.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
Zürich, das wirtschaftliche Herz der Schweiz, bietet zahlreiche Vorteile für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Die Stadt ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität und ihre gut ausgebaute Infrastruktur. Die Registrierungsverfahren sind schnell, und die lokale Verwaltung unterstützt die Unternehmer effizient. Zürich verfügt zudem über ein dynamisches Geschäftsumfeld mit zahlreichen Steueranreizen und Förderprogrammen für Start-ups. Das Vorhandensein erstklassiger Finanzinstitute und Forschungszentren fördert die Entwicklung und Innovation von Unternehmen zusätzlich.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
Zürich, das wirtschaftliche Herz der Schweiz, bietet zahlreiche Vorteile für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Die Stadt ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität und ihre gut ausgebaute Infrastruktur. Die Registrierungsverfahren sind schnell, und die lokale Verwaltung unterstützt die Unternehmer effizient. Zürich verfügt zudem über ein dynamisches Geschäftsumfeld mit zahlreichen Steueranreizen und Förderprogrammen für Start-ups. Das Vorhandensein erstklassiger Finanzinstitute und Forschungszentren fördert die Entwicklung und Innovation von Unternehmen zusätzlich.
Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich beachten?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.
Vorteile der Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:
- Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
- Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
- Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
- Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.
Voraussetzungen für die Gründung einer AG
Aktienkapital
Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.
Aktionäre und Gesellschaftsorgane
Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:
- Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
- Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
- Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.
Checkliste herunterladen
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