Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Wallis
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis
Der Kanton Wallis, bekannt für seine atemberaubenden Alpenlandschaften und den Tourismus, bietet einzigartige Möglichkeiten für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in den Bereichen Freizeit, Gastronomie und Outdoor-Aktivitäten. Das Walliser Handelsregister garantiert eine schnelle und einfache Firmeneintragung. Die Region zieht jedes Jahr zahlreiche Touristen an und bietet ein grosses Potenzial für innovative Geschäftsideen. Zudem ist das Wallis ein wichtiges Zentrum für die Wein- und Lebensmittelproduktion. Die multikulturelle Bevölkerung und die Nähe zu Frankreich und Italien erschliessen zusätzliche Märkte. Die regionale Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratung und finanziellen Anreizen.
Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
- Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
- Mehrsprachiger Kanton: Deutsch, Französisch und Italienisch – ermöglicht Marktzugang in alle drei Sprachregionen der Schweiz.
- Tourismus & Lifestyle: Zermatt, Verbier, Saas-Fee und Crans-Montana – international bekannte Ferienregionen mit hohem Umsatzpotenzial.
- Energie & Wasserkraft: Führend in der Schweizer Wasserkraftproduktion – Chancen im Energiesektor.
- Weinbau: Walliser Wein mit nationaler Bekanntheit – starke Lebensmittel- und Agro-Food-Tradition.
- Standortförderung: Aktive kantonale Förderprogramme für Unternehmensgründungen.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
- Alpine Logistikkosten: Topografie erhöht Transport- und Betriebskosten erheblich.
- Saisonale Abhängigkeit: Tourismus- und Gastronomieunternehmen stark saison- und wetterabhängig.
- Dreisprachige Betriebsanforderungen: Kommunikation oft in mehreren Sprachen notwendig.
- Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
- Fachkräftemangel in abgelegenen Regionen: Qualifiziertes Personal schwer zu rekrutieren ausserhalb der Hauptorte.
Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis beachten?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
AG gründen in Wallis – die wichtigsten Fakten
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
- Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
- Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
- Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Wallis (Sitten/Sion) – notarielle Beurkundung erforderlich
- Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
- Steuern: Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung im schweizerischen Mittelfeld
- Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Wallis sein
Gründungsschritte
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Wallis
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten Wallis
- Dreisprachiger Kanton (DE/FR/IT) – ideal für Unternehmen mit nationaler Sprachenstrategie
- Starke Branchen: Tourismus (Skigebiete), Weinbau, Energie (Wasserkraft), Landwirtschaft
- Förderung durch Standortförderung Wallis (Wirtschaft Wallis) und regionale Entwicklungsagenturen
Checkliste herunterladen
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