Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Uri

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Uri: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Uri

Im Kanton Uri, der sich durch seine schönen Alpenlandschaften und seine wachsende Wirtschaft auszeichnet, ist es möglich, eine Aktiengesellschaft (AG) erfolgreich zu gründen, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Logistik und Handwerk. Das Handelsregister Uri ermöglicht einen effizienten und einfachen Eintragungsprozess. Die Region ist bekannt für ihre strategische Lage an der Nord-Süd-Achse der Schweiz, die hervorragende logistische Möglichkeiten bietet. Uri ist auch ein beliebtes Tourismusziel, das jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher anlockt. Die natürliche Umgebung und die gastfreundliche Gemeinde machen Uri zu einem idealen Ort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).

Prozess

Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Uri gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Uri bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine aussergewöhnliche natürliche Umgebung und eine schlanke Bürokratie. Der Kanton ist bekannt für seine hohe Lebensqualität und die Anbindung an wichtige Infrastrukturen. Die Anmeldeverfahren sind schnell und die Gemeindeverwaltung unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer gerne mit Rat und Tat. Uri bietet zudem wettbewerbsfähige Steueranreize und zahlreiche Förderprogramme für Start-ups, die ein günstiges Umfeld für Innovation und unternehmerisches Wachstum schaffen.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

In Uri hat die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Nachteile, die mit der geringen Grösse des lokalen Marktes zusammenhängen, was die Wachstumsmöglichkeiten einschränken kann. Der fehlende Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers ist ein erhebliches Risiko, da das Privatvermögen bei finanziellen Problemen beschlagnahmt werden kann. Darüber hinaus kann die gebirgige Geografie des Kantons die Logistik erschweren und die Betriebskosten erhöhen. Die Entfernung zu den grossen Wirtschaftszentren kann auch den Zugang zu Ressourcen und Geschäftsnetzwerken einschränken, was es schwieriger macht, in grösserem Maßstab zu konkurrieren.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Schwyz beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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