Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Tessin
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Tessin: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Tessin
Der Kanton Tessin an der Grenze zu Italien bietet eine einzigartige Kombination aus Schweizer Präzision und mediterranem Lebensstil. Die Gründung einer Aktiengesellschaft (SA) im Tessin kann insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen Handel, Tourismus und Gastronomie von Vorteil sein. Das Tessiner Handelsregister gewährleistet eine einfache und effiziente Eintragung. Die Region profitiert von ihrer zweisprachigen Bevölkerung und der Nähe zu wichtigen Märkten in Italien. Darüber hinaus bietet das Tessin eine hohe Lebensqualität und ein angenehmes Klima, was es zu einem attraktiven Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer macht. Das lokale Netzwerk und die Unterstützung durch Wirtschaftsförderungsprogramme tragen zum Erfolg bei.
Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Tessin gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
- Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
- Italienischsprachiger Marktbrückenkopf: Tessin verbindet die Deutschschweiz direkt mit dem italophonen Markt (Italien, Südtirol).
- Attraktives Steuerklima: Für natürliche und juristische Personen vergleichsweise günstige Steuerbelastung.
- Tourismus & Lifestyle: Lugano, Locarno und der Lago Maggiore als internationale Tourismusmagnete.
- Finanzplatz Lugano: Bedeutendes Privatbanking-Zentrum – gut vernetzt mit europäischen Finanzmärkten.
- Mediterranes Klima: Erhöhte Lebensqualität – attraktiv für internationale Talente und Unternehmer.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
- Sprachbarriere: Deutsch ist im Kanton kaum präsent – Kommunikation und Dokumente auf Italienisch erforderlich.
- Hohe Lebenshaltungskosten in Lugano: Mieten und Lebenskosten in der Stadt vergleichbar mit Zürich.
- Saisonale Wirtschaft: Tourismus und Gastronomie stark saisonabhängig.
- Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
- Entfernung zur Deutschschweiz: Gotthard als geografische Barriere erhöht Reise- und Logistikaufwand.
Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Tessin beachten?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
AG gründen in Tessin – die wichtigsten Fakten
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
- Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
- Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
- Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Tessin (Bellinzona) – notarielle Beurkundung erforderlich
- Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
- Steuern: Günstige Unternehmensbesteuerung – attraktiv für Holding- und Finanzgesellschaften
- Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Tessin sein
Gründungsschritte
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Tessin
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten Tessin
- Einziger italienischsprachiger Kanton der Schweiz – Brücke zum italophonen Markt
- Finanzplatz Lugano – bedeutend für Vermögensverwaltung und Privatbanking
- Förderung durch Ticino Turismo, AGIRE und kantonale Standortförderung
Checkliste herunterladen
Laden Sie jetzt die Checkliste zur Vorbereitung auf die Selbständigkeit mit einer Aktiengesellschaft im PDF-Format herunter!