Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Schaffhausen

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Schaffhausen: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen bietet mit seiner Lage an der deutschen Grenze und seiner starken lokalen Wirtschaft hervorragende Voraussetzungen für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), insbesondere in den Bereichen Handel, Logistik und Dienstleistungen. Das Schaffhauser Handelsregister sorgt für eine schnelle und einfache Eintragung. Die Region profitiert von einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung und einer strategischen Lage für den grenzüberschreitenden Handel. Schaffhausen bietet zudem ein starkes Unterstützungsnetz für Start-ups mit zahlreichen Wirtschaftsförderungs- und Beratungsprogrammen. Die hohe Lebensqualität und die natürliche Umgebung tragen zur Attraktivität der Region für Unternehmer bei.

Prozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Schaffhausen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Schaffhausen ist aufgrund seiner strategischen Lage und der schlanken Bürokratie ein idealer Kanton für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Die Region in der Nähe der deutschen Grenze erleichtert den Zugang zu internationalen Märkten und bietet eine hervorragende Logistikinfrastruktur. Die Registrierungsverfahren sind schnell und die lokale Verwaltung unterstützt die Unternehmer effizient. Schaffhausen bietet zudem eine hohe Lebensqualität, wettbewerbsfähige Steueranreize und zahlreiche Förderprogramme für Start-ups, die ein dynamisches Geschäftsumfeld fördern.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

In Schaffhausen kann die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Nachteile mit sich bringen, wie z.B. die begrenzte Größe des lokalen Marktes und hohe Betriebskosten aufgrund der Nähe zur deutschen Grenze. Der fehlende Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers stellt ein erhebliches Risiko dar, da das Privatvermögen im Falle finanzieller Schwierigkeiten beschlagnahmt werden kann. Darüber hinaus kann der Wettbewerb intensiv sein, insbesondere in Sektoren, die mit der industriellen Produktion zusammenhängen. Die Infrastruktur ist zwar angemessen, bietet aber möglicherweise nicht das gleiche Mass an Unterstützung wie in größeren Kantonen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Schaffhausen eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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