Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden

Der Kanton Obwalden, im Herzen der Schweiz gelegen, bietet ein ruhiges und günstiges Umfeld für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), insbesondere in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Kleingewerbe. Das Handelsregister Obwalden garantiert einen einfachen und effizienten Eintragungsprozess. Die Region ist bekannt für ihre schönen Alpenlandschaften, die jedes Jahr viele Touristen anziehen und ausgezeichnete Möglichkeiten für touristische Aktivitäten wie Hotels, Restaurants und Outdoor-Aktivitäten bieten. Darüber hinaus machen die gemeinschaftliche Atmosphäre und die Unterstützung durch die lokalen Behörden Obwalden zu einem einladenden Ort für neue Unternehmer. Die Nähe zu den Hauptverkehrsachsen und die gute Erreichbarkeit machen Obwalden auch landesweit zu einem strategischen Standort für Unternehmen. Die hohe Lebensqualität, verbunden mit der natürlichen Schönheit der Region, macht den Kanton Obwalden zu einer ausgezeichneten Wahl für diejenigen, die eine Aktiengesellschaft (AG) gründen wollen.

Prozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

  • Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
  • Sehr günstige Steuern: Obwalden hat einen der schweizweit tiefsten kantonalen Gewinnsteuersätze – attraktiv für KMU und Holdinggesellschaften.
  • Ruhige, günstige Lage: Tiefere Betriebskosten als in urbanen Zentren.
  • Tourismusregion: Sarneraasee, Melchsee-Frutt und Engelberg (Grenzgebiet) als touristische Anziehungspunkte.
  • Kurze Wege in der Verwaltung: Kleiner Kanton mit direktem Zugang zu kantonalen Behörden.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

  • Sehr kleiner Binnenmarkt: Rund 38'000 Einwohner – lokale Kundenbasis sehr begrenzt.
  • Infrastruktur begrenzt: Wenige spezialisierte Dienstleister, Rechtsanwälte und Unternehmensberater vor Ort.
  • Fachkräftemangel: Qualifiziertes Personal muss oft aus anderen Kantonen rekrutiert werden.
  • Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
  • Entfernung zu Wirtschaftszentren: Zürich, Basel und Bern sind nicht in unmittelbarer Reichweite.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

AG gründen in Obwalden – die wichtigsten Fakten

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
  • Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
  • Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Obwalden (Sarnen) – notarielle Beurkundung erforderlich
  • Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
  • Steuern: Einer der tiefsten kantonalen Gewinnsteuersätze in der Schweiz
  • Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Obwalden sein

Gründungsschritte

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Obwalden
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten Obwalden

  • Flachtarif-Steuermodell – natürliche Personen profitieren ebenfalls von attraktiven Sätzen
  • Starke Branchen: Tourismus, Holzwirtschaft, Landwirtschaft, KMU
  • Förderung durch Standortförderung Obwalden und Zentralschweiz+

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