Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden
Im ländlich geprägten und wirtschaftlich dynamischen Kanton Nidwalden ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) vor allem in den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen problemlos möglich. Das Handelsregister Nidwalden unterstützt die Unternehmer mit einem schnellen und effizienten Eintragungsverfahren. Die Region ist verkehrstechnisch hervorragend an die grossen Schweizer Städte angebunden, was den Zugang zu den Märkten erleichtert. Nidwalden ist auch bekannt für sein starkes Unternehmertum und die zahlreichen Unterstützungsnetzwerke für Start-ups. Die Nähe zum Vierwaldstättersee bietet zusätzliche Möglichkeiten im Tourismus- und Erholungssektor. Darüber hinaus zeichnet sich die Region durch eine hohe Lebensqualität aus, mit einer unberührten Natur und einem günstigen Klima, was sie nicht nur für Unternehmen, sondern auch für das Wohnen attraktiv macht. Der kooperative Ansatz der lokalen Behörden und die zahlreichen Initiativen zur Unterstützung von Kleinunternehmen machen Nidwalden zu einem idealen Ort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).
Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
Nidwalden ist ein idealer Kanton für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), da die Bürokratie schlank und die Verwaltung effizient ist. Die Region ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität und die hervorragende Infrastruktur, die die Gründung und Führung von Unternehmen erleichtert. Darüber hinaus bietet Nidwalden wettbewerbsfähige Steueranreize und zahlreiche Förderprogramme für Kleinunternehmen, die ein günstiges Umfeld für Innovation und Wachstum schaffen. Die lokale Gemeinschaft ist einladend und bietet zahlreiche Vernetzungsmöglichkeiten, die weitere Entwicklungsmöglichkeiten begünstigen.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
In Nidwalden kann die Gründung einer AG Nachteile mit sich bringen, wie z.B. die begrenzte Grösse des lokalen Marktes, was die Expansionsmöglichkeiten einschränken kann. Der fehlende Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers stellt ein erhebliches Risiko dar, da das Privatvermögen im Falle finanzieller Probleme gefährdet ist. Die Infrastruktur ist zwar angemessen, erreicht aber möglicherweise nicht das Niveau größerer Kantone, was den Zugang zu Ressourcen und Geschäftsnetzwerken einschränkt. Darüber hinaus kann der lokale Wettbewerb, auch wenn er weniger intensiv ist, immer noch eine Herausforderung darstellen.
Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden beachten?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.
Vorteile der Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:
- Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
- Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
- Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
- Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.
Voraussetzungen für die Gründung einer AG
Aktienkapital
Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.
Aktionäre und Gesellschaftsorgane
Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:
- Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
- Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
- Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.
Checkliste herunterladen
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