Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden

Im ländlich geprägten und wirtschaftlich dynamischen Kanton Nidwalden ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) vor allem in den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen problemlos möglich. Das Handelsregister Nidwalden unterstützt die Unternehmer mit einem schnellen und effizienten Eintragungsverfahren. Die Region ist verkehrstechnisch hervorragend an die grossen Schweizer Städte angebunden, was den Zugang zu den Märkten erleichtert. Nidwalden ist auch bekannt für sein starkes Unternehmertum und die zahlreichen Unterstützungsnetzwerke für Start-ups. Die Nähe zum Vierwaldstättersee bietet zusätzliche Möglichkeiten im Tourismus- und Erholungssektor. Darüber hinaus zeichnet sich die Region durch eine hohe Lebensqualität aus, mit einer unberührten Natur und einem günstigen Klima, was sie nicht nur für Unternehmen, sondern auch für das Wohnen attraktiv macht. Der kooperative Ansatz der lokalen Behörden und die zahlreichen Initiativen zur Unterstützung von Kleinunternehmen machen Nidwalden zu einem idealen Ort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).

Prozess

Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

  • Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
  • Günstige Steuern: Nidwalden zählt zu den steuerlich attraktivsten Kantonen der Zentralschweiz.
  • Gute Anbindung: Direkter Autobahnanschluss und Nähe zu Luzern und Stans – gut erreichbar für Mitarbeitende und Kunden.
  • Starke lokale Unterstützung: Kantonale Behörden sind unternehmensfreundlich und zugänglich.
  • Tourismuspotenzial: Vierwaldstättersee, Bürgenstock Resort als Premium-Tourismusdestinationen.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

  • Kleiner Binnenmarkt: Rund 45'000 Einwohner – lokale Kundenbasis begrenzt.
  • Begrenzte Fachkräftebasis: Qualifiziertes Personal oft aus Nachbarkantonen notwendig.
  • Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
  • Wenige spezialisierte Dienstleister: Beratungs-, Rechts- und Finanzdienstleister vor Ort begrenzt verfügbar.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

AG gründen in Nidwalden – die wichtigsten Fakten

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
  • Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
  • Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Nidwalden (Stans) – notarielle Beurkundung erforderlich
  • Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
  • Steuern: Attraktive Unternehmensbesteuerung – zählt zu den günstigsten in der Zentralschweiz
  • Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Nidwalden sein

Gründungsschritte

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Nidwalden
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten Nidwalden

  • Bürgenstock Resort – internationaler Tourismus als Wachstumstreiber
  • Starke Branchen: Tourismus, Präzisionsindustrie, Finanz, Bau
  • Förderung durch Standortförderung Nidwalden und Zentralschweiz+

Checkliste herunterladen

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