Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern

Luzern ist geprägt durch seine malerische Lage am Vierwaldstättersee und seine dynamische Wirtschaft im Tourismus- und Dienstleistungssektor. Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Luzern kann insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Eventmanagement oder Gesundheitswesen von Vorteil sein. Das Handelsregister Luzern unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem effizienten Eintragungsprozess. Zudem ist Luzern ein Knotenpunkt für nationale und internationale Kommunikationswege und erleichtert den Zugang zu Geschäftspartnern und Kunden. Die Nähe zur Hochschule Luzern bietet weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Vernetzung. Die Stadt ist auch ein wichtiges kulturelles Zentrum mit zahlreichen Festivals, Museen und Theatern, die dazu beitragen können, ein lebendiges und anregendes Umfeld für neue Unternehmen zu schaffen. Die hohe Lebensqualität in Luzern, die schönen Landschaften und die ausgezeichnete Infrastruktur machen die Stadt zu einem idealen Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).

Prozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

  • Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
  • Zentrale Lage: Knotenpunkt der Schweiz – hervorragende Verkehrsanbindung an Zürich, Bern, Basel und die Innerschweiz.
  • Starker Tourismus: Vierwaldstättersee und umliegende Bergregionen ziehen jährlich Millionen Besucher an.
  • Wirtschaftliche Vielfalt: Gastronomie, Gesundheitswesen, Bildung (HSLU) und Finanzdienstleistungen als starke Branchen.
  • Niedrige Unternehmenssteuern: Luzern gehört zu den steuerlich attraktivsten Kantonen für Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

  • Hohe Immobilienkosten: Touristische Beliebtheit treibt Büro- und Gewerbemieten in der Innenstadt.
  • Intensiver Wettbewerb im Tourismussektor: Viele etablierte Anbieter in Gastronomie und Hotellerie.
  • Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
  • Saisonale Schwankungen: Tourismusabhängige Branchen unterliegen starken Nachfrageschwankungen.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

AG gründen in Luzern – die wichtigsten Fakten

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
  • Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
  • Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Luzern – notarielle Beurkundung erforderlich
  • Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
  • Steuern: Einer der günstigsten Standorte für Unternehmensbesteuerung in der Zentralschweiz
  • Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Luzern sein

Gründungsschritte

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Luzern
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten Luzern

  • Starke Branchen: Tourismus, Gesundheit, Bildung, Finanzdienstleistungen
  • Hochschule Luzern (HSLU) als Kooperations- und Innovationspartner
  • Förderung durch Luzern Plus und kantonale Standortförderung

Checkliste herunterladen

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