Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Graubünden

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Graubünden

Graubünden, bekannt für seine alpinen Landschaften und den Tourismus, bietet einzigartige Möglichkeiten für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in den Bereichen Freizeit, Gastronomie und Outdoor-Aktivitäten. Das Handelsregister Graubünden hilft bei einer schnellen und einfachen Firmeneintragung. Die Region zieht jedes Jahr zahlreiche Touristen an und bietet ein grosses Potenzial für innovative Geschäftsideen. Zudem ist Graubünden ein wichtiges Zentrum für die Lebensmittel- und Getränkeproduktion. Die mehrsprachige Bevölkerung und die Nähe zu Italien und Österreich erschliessen zusätzliche Märkte. Die regionale Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratung und finanziellen Anreizen.

Prozess

Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Graubünden bietet aufgrund seiner strategischen Lage und seiner Mehrsprachigkeit, die den Zugang zu verschiedenen Märkten erleichtert, ein ideales Umfeld für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Der Kanton ist bekannt für seine natürliche Schönheit und hohe Lebensqualität, die für Unternehmer und Arbeitnehmer attraktiv sind. Die Anmeldeverfahren sind schlank und die lokale Verwaltung bietet praktische Unterstützung. Darüber hinaus profitiert Graubünden von einem vorteilhaften Steuersystem und zahlreichen Förderprogrammen für Start-ups, die Innovation und Wirtschaftswachstum fördern.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Graubünden kann aufgrund der gebirgigen Geografie des Kantons Nachteile mit sich bringen, die die Logistik erschweren und die Betriebskosten erhöhen. Die dünne Besiedlung und das Vorhandensein vieler kleiner Gemeinden können den lokalen Kundenstamm einschränken. Der fehlende Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers stellt ein erhebliches Risiko dar, da das Privatvermögen im Falle von finanziellen Schwierigkeiten gefährdet ist. Darüber hinaus erfordert der Zugang zu größeren Märkten grössere Investitionen in die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Graubünden eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

Checkliste herunterladen

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