Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Fribourg

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Fribourg

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort zahlreiche Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der Deutsch- und der Westschweiz und profitiert von einer kulturellen Mischung, die Handel und Innovation begünstigt. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen, muss man sich im Handelsregister eintragen lassen und je nach Tätigkeitsbereich die notwendigen Bewilligungen einholen. Die moderaten Steuern und die Unterstützung durch die lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände vielfältige Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit einem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und einer modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort für die Gründung und das Wachstum einer Aktiengesellschaft (AG).

Prozess

Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Freiburg bietet dank des zweisprachigen Standorts des Kantons, der den Zugang zu den deutsch- und französischsprachigen Märkten erleichtert, bedeutende Vorteile. Die Region ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität und die institutionelle Unterstützung für Start-ups. Die Verwaltungsverfahren sind schlank und das unternehmerische Umfeld ist dynamisch und bietet zahlreiche Förderprogramme und Steueranreize. Darüber hinaus gibt die Nähe zu wichtigen Universitäts- und Forschungszentren einen zusätzlichen Impuls für Innovation und Unternehmenswachstum.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Freiburg bringt einige Nachteile mit sich, darunter die Herausforderung, auf einem zweisprachigen Markt zu operieren, was zusätzliche Ressourcen für eine effektive Kommunikation in Französisch und Deutsch erfordern kann. Die relativ geringe Bevölkerungszahl kann die Expansionsmöglichkeiten einschränken. Der fehlende rechtliche Schutz des Privatvermögens des Eigentümers setzt diesen erheblichen finanziellen Risiken aus, da das Privatvermögen im Falle einer Verschuldung gepfändet werden kann. Darüber hinaus kann der Wettbewerb, auch wenn er weniger intensiv ist als in großen städtischen Zentren, immer noch eine Herausforderung darstellen.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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