Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Fribourg
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Fribourg
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort zahlreiche Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der Deutsch- und der Westschweiz und profitiert von einer kulturellen Mischung, die Handel und Innovation begünstigt. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen, muss man sich im Handelsregister eintragen lassen und je nach Tätigkeitsbereich die notwendigen Bewilligungen einholen. Die moderaten Steuern und die Unterstützung durch die lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände vielfältige Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit einem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und einer modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort für die Gründung und das Wachstum einer Aktiengesellschaft (AG).
Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
- Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
- Zweisprachiger Kanton: Deutsch und Französisch – ermöglicht Marktzugang in beiden Sprachregionen der Schweiz.
- Universitätsstadt: Universität Fribourg bietet Talentpool und Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen.
- Moderate Betriebskosten: Günstigere Miet- und Lohnkosten als in Genfersee-Kantonen oder Zürich.
- Strategische Lage: Zwischen Bern, Lausanne und Genähr – gut positioniert für nationale Kunden.
- Diversifizierte Wirtschaft: Lebensmittelindustrie (Gruyère, Schokolade), Maschinenbau und Bildungssektor.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
- Zweisprachige Betriebsanforderungen: Kommunikation, Dokumente und Marketing müssen oft in DE und FR vorgehalten werden.
- Kleiner regionaler Markt: Rund 340'000 Einwohner – begrenzte lokale Kundenbasis.
- Weniger internationales Profil: Im Vergleich zu Genähr oder Zürich geringere Präsenz internationaler Unternehmen.
- Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg beachten?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
AG gründen in Fribourg – die wichtigsten Fakten
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
- Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
- Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
- Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Freiburg – notarielle Beurkundung erforderlich
- Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
- Steuern: Moderate Unternehmensbesteuerung im Schweizer Mittelfeld
- Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Freiburg sein
Gründungsschritte
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Freiburg
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten Fribourg
- Zweisprachiger Kanton – Firmendokumente auf DE und FR einreichbar
- Starke Branchen: Lebensmittel (Gruyère AOC), Maschinenbau, Bildung, Tourismus
- Förderung durch Promo Fribourg (Standortförderung) und Universität Fribourg
Checkliste herunterladen
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