Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern

In der Bundesstadt Bern zeichnet sich die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung aus. Die Stadt bietet dank zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen ein hervorragendes Umfeld für Tätigkeiten im Dienstleistungssektor. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ist beim Handelsregister Bern schnell und einfach möglich. Zudem profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk innerhalb der Region. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern kann von Vorteil sein. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Bern mit seiner hohen Lebensqualität und seinem kulturellen Erbe ist ein anregendes Umfeld für die Gründung und das Wachstum einer Aktiengesellschaft (AG).

Prozess

Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

  • Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
  • Politische Stabilität: Sitz der Bundesverwaltung – stabiles regulatorisches Umfeld und direkter Zugang zu Entscheidungsträgern.
  • Starkes Dienstleistungsumfeld: Zahlreiche Bundesbehörden, NGOs und internationale Organisationen als potenzielle Kunden und Partner.
  • Vernetzung: Impact Hub Bern, Berner Wirtschaft (BE!) und Hochschule Bern bieten Beratung und Netzwerke für Gründer.
  • Zweisprachigkeit: Deutsch und Französisch – erleichtert Zugang zu beiden Sprachregionen der Schweiz.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

  • Hohe Büromieten: Innenstadt-Lagen sind kostspielig, insbesondere in unmittelbarer Bundeshaus-Nähe.
  • Weniger dynamisches Start-up-Ökosystem im Vergleich zu Zürich oder Basel.
  • Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
  • Wettbewerb im Dienstleistungssektor: Öffentliche Verwaltung und etablierte Beratungsunternehmen dominieren den lokalen Markt.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

AG gründen in Bern – die wichtigsten Fakten

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
  • Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
  • Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Bern – notarielle Beurkundung erforderlich
  • Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
  • Steuern: Kantons- und Gemeindesteuer auf Gewinn und Kapital
  • Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Bern sein

Gründungsschritte

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Bern
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten Bern

  • Bundeshauptstadt – besonders attraktiv für Politik, Lobbying, öffentliche Aufträge
  • Zweisprachiger Kanton (DE/FR) – erleichtert Marktzugang in der Westschweiz
  • Förderung durch BE! Berner Wirtschaft und Berner Fachhochschule

Checkliste herunterladen

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