Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zürich
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zürich: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zürich
Eine Aktiengesellschaft (AG) in Zürich zu gründen, hat aufgrund der dynamischen Wirtschaft und der hohen Lebensqualität viele Vorteile. Als wirtschaftliches Zentrum der Schweiz bietet Zürich ein breites Spektrum an potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Stadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ins Zürcher Handelsregister ist ein einfacher Vorgang. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu beachten, vor allem in Bezug auf Gewerbebewilligungen und Steuerpflichten. Die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) bieten wertvolle Networking-Möglichkeiten, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus sind die zahlreichen Co-Working-Spaces in der Stadt ein wesentlicher Vorteil für Start-ups.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zürich: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich ist mit Nachteilen verbunden, wie z. B. den hohen Lebenshaltungs- und Mietkosten, die neue Unternehmen stark belasten können. Die Konkurrenz ist gross, vor allem im Finanz- und Dienstleistungssektor, was es schwierig macht, sich abzuheben. Lokale Vorschriften und Steuern können komplex sein und erfordern eine teure Beratung durch Experten. Außerdem kann die Notwendigkeit einer guten Vernetzung und eines guten Marketings die Anlaufkosten erhöhen, was für kleine Unternehmen mit begrenztem Budget ein Hindernis darstellt.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich bietet ein dynamisches Umfeld mit einer robusten Wirtschaft, hervorragender Infrastruktur und Zugang zu einem grossen Netzwerk von Kunden und Partnern. Die Nähe zu Institutionen wie der ETH und der Universität Zürich fördert Innovation und Vernetzung, während die zahlreichen Co-Working-Spaces Start-ups unterstützen.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Zürich eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Eine Gründung ist der entscheidende Schritt, um ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, damit die Gründung erfolgreich verläuft. Die Gründung erfordert eine gründliche Planung, insbesondere was die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Gründung betrifft. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründung ist essenziell, um mögliche Schwierigkeiten während der Gründung zu vermeiden. Die Gründung sollte gut durchdacht sein, da eine solide Gründung die Basis für den späteren Erfolg darstellt. Alle rechtlichen Schritte der Gründung müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Gründung auch rechtlich Bestand hat. Wenn alle Anforderungen der Gründung erfüllt sind, kann die Gründung offiziell abgeschlossen werden. So ist die Gründung ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden muss, um die Ziele der Gründung zu erreichen.
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