Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug

Der Kanton Zug ist bekannt für seine günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen und seine hohe Lebensqualität und damit ein idealer Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Das Zuger Handelsregister ermöglicht einen effizienten Eintragungsprozess für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Region verfügt über eine solide wirtschaftliche Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Handel und IT. Zug ist Sitz vieler internationaler Unternehmen, die ein solides Netzwerk und zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten bieten. Die zentrale Lage und die gut ausgebauten Verkehrswege erhöhen die Attraktivität des Kantons. Zudem gibt es in Zug zahlreiche Co-Working-Spaces und Start-up-Zentren, die neue Unternehmen unterstützen.

Gründungsprozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug: So geht's!

1

Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile

  • Sehr hohe Lebenshaltungskosten: Mieten und Preise gehören zu den höchsten der Schweiz.
  • Harter Wettbewerb: Dichtes Unternehmensumfeld mit vielen internationalen Konkurrenten.
  • Fachkräftekosten: Qualifiziertes Personal fordert überdurchschnittliche Löhne.
  • Imageabhängigkeit: Reputationsrisiken bei Öffentlichkeitskritik an Steueroasen.

Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile

  • Tiefste Steuern: Zug zählt zu den steuerlich attraktivsten Kantonen weltweit – besonders für Holding- und Verwaltungsgesellschaften.
  • Crypto Valley: Internationales Zentrum für Blockchain- und Kryptowährungsunternehmen.
  • Starke Infrastruktur: Exzellente Bahn- und Strassenanbindung nach Zürich (20 Min.).
  • Internationales Netzwerk: Viele multinationale Konzerne mit Sitz in Zug.
  • Hohe Lebensqualität: Idyllisch am Zugersee mit sehr hohem Lebensstandard.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Zug eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Fakten zur AG-Gründung im Kanton Zug

  • Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
  • Handelsregisteramt: Handelsregister des Kantons Zug, Zug
  • Kantonale Steuerbelastung: Sehr niedrig – einer der attraktivsten Steuerstandorte der Schweiz
  • Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
  • Besonderheit: Bekanntestes «Crypto Valley» der Welt

Gründungsschritte im Kanton Zug

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Zug
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten des Kantons Zug

  • International als Steueroase und Fintech-Hub bekannt
  • Crypto Valley: weltweites Zentrum für Blockchain-Unternehmen
  • Sitz vieler internationaler Holding-Gesellschaften
  • Sehr hohe Kaufkraft und Lebensqualität

Checkliste herunterladen

Laden Sie jetzt die Checkliste zur Vorbereitung auf die Selbständigkeit mit einer Aktiengesellschaft im PDF-Format herunter!