Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis
Der Kanton Wallis, bekannt für seine spektakulären Alpenlandschaften und den Tourismus, bietet einzigartige Möglichkeiten zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in den Bereichen Freizeit, Gastronomie und Outdoor-Aktivitäten. Das Walliser Handelsregister sorgt für eine schnelle und einfache Firmeneintragung. Die Region zieht jedes Jahr zahlreiche Touristen an, was ein enormes Potenzial für innovative Geschäftsideen schafft. Ausserdem ist das Wallis ein wichtiges Zentrum für die Wein- und Lebensmittelproduktion. Die multikulturelle Bevölkerung und die Nähe zu Frankreich und Italien erschliessen zusätzliche Märkte. Die regionale Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratung und finanziellen Anreizen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Geografische Isolation: Alpine Topografie kann Logistik und Transportkosten verteuern.
- Kleiner Binnenmarkt: Geringe Einwohnerzahl limitiert das lokale Kundenpotenzial.
- Saisonalität: Tourismusabhängige Unternehmen unterliegen starken saisonalen Schwankungen.
- Abhängigkeit vom Tourismus: Konjunkturelle Krisen treffen die Wirtschaft besonders hart.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Tourismusbranche: Weltbekannte Alpenlandschaft bietet enormes Potenzial für Hospitality, Gastronomie und Outdoor-Unternehmen.
- Mehrsprachigkeit: Deutsch- und frankophone Bevölkerung erleichtert Marktzugang in zwei Sprachregionen.
- Weinbau und Landwirtschaft: Renommierter Weinbaukanton mit stabilen Absatzmärkten.
- Nähe zu Frankreich und Italien: Grenzlage öffnet zusätzliche internationale Märkte.
- Wirtschaftsförderung: Kanton unterstützt Unternehmensgründungen mit Beratung und finanziellen Anreizen.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Wallis gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Wallis
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregister des Kantons Wallis, Sitten
- Kantonale Steuerbelastung: Mittel – wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Zweisprachiger Tourismus- und Energiekanton
Gründungsschritte im Kanton Wallis
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Wallis
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Wallis
- Wichtiger Weinbaukanton (AOC Wallis)
- Grosse Wasserkraftkapazitäten – Energiesektor als Standortvorteil
- Bedeutende Tourismusdestinationen: Zermatt, Saas-Fee, Verbier
- Wirtschaftsförderung durch die kantonale Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung
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