Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau, geprägt von einer starken landwirtschaftlichen Tradition und einer wachsenden Industrie, bietet ideale Voraussetzungen für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Das Handelsregister Thurgau macht die Eintragung einer Firma einfach. Die Region ist bekannt für ihren Obst- und Gemüseanbau sowie für innovative Technologien in der Landwirtschaft. Der Thurgau ist verkehrstechnisch sehr gut an die Ballungsräume Zürich und Konstanz angebunden, was den Zugang zu wichtigen Märkten erleichtert. Zudem unterstützt die lokale Wirtschaftsförderung die Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratungsangeboten und Vernetzungsmöglichkeiten. Die hohe Lebensqualität und die schöne Landschaft machen den Thurgau zu einem attraktiven Standort für Start-ups.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau - so geht's!
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Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Ländliche Lage: Eingeschränkter Zugang zu grossen Absatzmärkten und Talentpools.
- Geringes Renommee: Weniger bekannt als Unternehmensstandort als Zürich oder Basel.
- Begrenzte Spezialisierung: Wenig Cluster-Strukturen für High-Tech oder Finance.
- Marketingaufwand: Neue Unternehmen müssen mehr in Sichtbarkeit investieren.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Landwirtschaftliche Tradition: Starker Obst- und Gemüseanbau bietet Basis für Agrar- und Lebensmittelunternehmen.
- Strategische Lage: Gute Anbindung an Zürich, Konstanz und St. Gallen.
- Wachsende Industrie: Zunehmende Ansiedlung von Technologie- und Produktionsbetrieben.
- Günstige Betriebskosten: Im Vergleich zu städtischen Kantonen niedrigere Miet- und Lohnkosten.
- Wirtschaftsförderung: Thurgau Invest unterstützt Ansiedlungen und Gründungen aktiv.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Thurgau eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Thurgau
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregisteramt des Kantons Thurgau, Frauenfeld
- Kantonale Steuerbelastung: Unterdurchschnittlich – attraktive Unternehmenssteuern
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Agrarkanton mit wachsendem Industrieanteil
Gründungsschritte im Kanton Thurgau
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Thurgau
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Thurgau
- Bekannt als «Mostindien» – führender Obstbaukanton der Schweiz
- Bodenseeregion mit grenzüberschreitenden Wirtschaftsverflechtungen zu Deutschland
- Thurgau Invest als aktive Förderagentur für Unternehmen
- Wachsende Ansiedlung von Industrie- und Technologieunternehmen
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