Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau, geprägt von einer starken landwirtschaftlichen Tradition und einer wachsenden Industrie, bietet ideale Voraussetzungen für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Das Handelsregister Thurgau macht die Eintragung einer Firma einfach. Die Region ist bekannt für ihren Obst- und Gemüseanbau sowie für innovative Technologien in der Landwirtschaft. Der Thurgau ist verkehrstechnisch sehr gut an die Ballungsräume Zürich und Konstanz angebunden, was den Zugang zu wichtigen Märkten erleichtert. Zudem unterstützt die lokale Wirtschaftsförderung die Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratungsangeboten und Vernetzungsmöglichkeiten. Die hohe Lebensqualität und die schöne Landschaft machen den Thurgau zu einem attraktiven Standort für Start-ups.

Gründungsprozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Thurgau - so geht's!

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Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile

Die Gründung einer AG im Thurgau kann Herausforderungen mit sich bringen, wie etwa die eingeschränkte Erreichbarkeit der wichtigsten Schweizer Märkte aufgrund der eher ländlichen Lage. Die lokale Bürokratie kann komplex sein, und die Vorschriften erfordern möglicherweise eine spezielle Beratung. Der Wettbewerb mit größeren, etablierteren Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft und Handwerk kann eine große Herausforderung darstellen. Darüber hinaus können begrenzte Ressourcen für Marketing und Werbung das Wachstum neuer Unternehmen behindern.

Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Thurgau bietet ein ländliches und ruhiges Umfeld mit starker Förderung von Landwirtschaft und Handwerk. Die Region profitiert von einem einfachen Zugang zu nationalen und internationalen Märkten dank ihrer strategischen Lage und der guten Verkehrsinfrastruktur.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Thurgau eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Eine Gründung ist der entscheidende Schritt, um ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, damit die Gründung erfolgreich verläuft. Die Gründung erfordert eine gründliche Planung, insbesondere was die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Gründung betrifft. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründung ist essenziell, um mögliche Schwierigkeiten während der Gründung zu vermeiden. Die Gründung sollte gut durchdacht sein, da eine solide Gründung die Basis für den späteren Erfolg darstellt. Alle rechtlichen Schritte der Gründung müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Gründung auch rechtlich Bestand hat. Wenn alle Anforderungen der Gründung erfüllt sind, kann die Gründung offiziell abgeschlossen werden. So ist die Gründung ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden muss, um die Ziele der Gründung zu erreichen.

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