Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Luzern bietet aufgrund der malerischen Lage am Vierwaldstättersee und der dynamischen Wirtschaft im Tourismus- und Dienstleistungssektor zahlreiche Vorteile. Besonders günstig ist Luzern für Tätigkeiten in den Bereichen Gastronomie, Eventmanagement und Gesundheitswesen. Das Luzerner Handelsregister unterstützt die Unternehmer mit einem effizienten Eintragungsverfahren. Die Stadt ist ein wichtiger Knotenpunkt für nationale und internationale Kommunikationswege und erleichtert den Zugang zu Geschäftspartnern und Kunden. Die Nähe zur Hochschule Luzern bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Vernetzung. Luzern ist auch ein wichtiges kulturelles Zentrum mit zahlreichen Festivals, Museen und Theatern und schafft ein lebendiges und anregendes Umfeld für Start-ups. Die hohe Lebensqualität, die herrlichen Landschaften und die ausgezeichnete Infrastruktur machen Luzern zu einem idealen Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Hohe Kosten: Tourismus treibt Mieten und Lebenshaltungskosten in die Höhe.
- Saisonale Schwankungen: Tourismusabhängige Sektoren unterliegen starker Saisonalität.
- Konkurrenz: Grosser Wettbewerb im Gastronomie- und Tourismussektor.
- Wachstumsbarrieren: Begrenzte Expansionsflächen in der Stadt Luzern.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Tourismus-Hub: Weltberühmte Seekulisse und jährliche Festivals (Luzerner Festspiele) als Wirtschaftsmotor.
- Hochschule Luzern: Innovationspartner für Unternehmen in Design, Wirtschaft und Technik.
- Verkehrsknotenpunkt: Zentral in der Schweiz gelegen – gute Anbindung in alle Landesteile.
- Unterstützende Strukturen: Gut ausgebaute Wirtschaftsförderungs- und Beratungsangebote.
- Lebensqualität: Attraktive Stadt am Vierwaldstättersee mit hohem Freizeitwert.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Luzern
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregister des Kantons Luzern, Luzern
- Kantonale Steuerbelastung: Mittel – leicht unter dem Schweizer Durchschnitt
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Touristisches Herzstück der Zentralschweiz
Gründungsschritte im Kanton Luzern
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Luzern
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Luzern
- Weltberühmte Kapellbrücke und Seenlandschaft als Tourismuszugpferde
- Hochschule Luzern (HSLU) – führend in Wirtschaft, Design und Technik
- Luzerner Festspiele – internationales Klassikfestival mit globalem Publikum
- Wichtiger Knotenpunkt für die Gotthardachse (Schiene und Strasse)
Checkliste herunterladen
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