Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden

Graubünden, bekannt für seine alpinen Landschaften und den Tourismus, bietet aussergewöhnliche Möglichkeiten zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in den Bereichen Freizeit, Gastronomie und Outdoor-Aktivitäten. Das Handelsregister Graubünden garantiert eine schnelle und einfache Firmeneintragung. Die Region empfängt jedes Jahr eine grosse Anzahl von Touristen, was ein grosses Potenzial für innovative Geschäftsideen schafft. Zudem ist Graubünden ein wichtiges Zentrum für die Lebensmittel- und Getränkeproduktion. Die mehrsprachige Bevölkerung und die Nähe zu Italien und Österreich eröffnen den Zugang zu zusätzlichen Märkten. Die regionale Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beratung und finanziellen Anreizen.

Gründungsprozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden ist mit Nachteilen verbunden, wie z. B. der geografischen Isolation und den hohen Transportkosten, die den Zugang zu größeren Märkten einschränken können. Die lokale Bürokratie und die Vorschriften können komplex sein und Zeit und Ressourcen kosten. Der Wettbewerb im Tourismus- und Landwirtschaftssektor kann sehr intensiv sein, was es für kleine Unternehmen schwierig macht, sich zu etablieren. Darüber hinaus können begrenzte Ressourcen für das Marketing und die Notwendigkeit erheblicher Investitionen ein Hindernis für neue Unternehmer darstellen.

Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Graubünden mit seiner bergigen Landschaft und sprachlichen Vielfalt ist in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Handwerk von Vorteil. Die Region bietet eine starke Wirtschaft und eine gute Verkehrsanbindung, die den Zugang zu den Märkten erleichtert.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Graubünden eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Eine Gründung ist der entscheidende Schritt, um ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, damit die Gründung erfolgreich verläuft. Die Gründung erfordert eine gründliche Planung, insbesondere was die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Gründung betrifft. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründung ist essenziell, um mögliche Schwierigkeiten während der Gründung zu vermeiden. Die Gründung sollte gut durchdacht sein, da eine solide Gründung die Basis für den späteren Erfolg darstellt. Alle rechtlichen Schritte der Gründung müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Gründung auch rechtlich Bestand hat. Wenn alle Anforderungen der Gründung erfüllt sind, kann die Gründung offiziell abgeschlossen werden. So ist die Gründung ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden muss, um die Ziele der Gründung zu erreichen.

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