Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Glarus

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Glarus: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Glarus

Der Kanton Glarus mit seiner vielseitigen Wirtschaft und der schönen Berglandschaft ist ein ideales Umfeld für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), insbesondere in den Bereichen Leichtindustrie, Handwerk und Tourismus. Das Handelsregister Glarus sorgt für einen reibungslosen Eintragungsprozess. Bekannt für seine industrielle Tradition und seine Naturschönheiten, die jedes Jahr viele Touristen anziehen, bietet Glarus eine einladende Gemeinschaft und bedeutende Unterstützung für neue Unternehmen. Zahlreiche Unternehmensnetzwerke und Wirtschaftsförderungsprogramme stehen zur Verfügung. Die Nähe zu grossen Städten wie Zürich und Chur gewährleistet eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung und den Zugang zu wichtigen Märkten. Zudem investiert der Kanton stark in die Bildung und Berufsbildung und sorgt so für qualifizierte Arbeitskräfte. Die hohe Lebensqualität, verbunden mit den Erholungsmöglichkeiten in den Bergen, macht Glarus zu einem idealen Standort für die Gründung und das Wachstum einer Aktiengesellschaft (AG).

Gründungsprozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Glarus: So geht's!

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Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile

  • Kleiner Markt: Geringe Bevölkerung schränkt lokales Geschäftspotenzial stark ein.
  • Abgelegene Lage: Eingeschränkte Anbindung an nationale Wirtschaftszentren.
  • Fachkräftemangel: Wenig Talentpool im kleinen Kanton.
  • Saisonalität: Tourismussektoren stark von Saison abhängig.

Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile

  • Glärnisch und Tourismus: Berglandschaft fördert Tourismus-, Outdoor- und Gastronomiebetriebe.
  • Niedriger Steuersatz: Einer der steuerlich attraktivsten Kleinkantone der Schweiz.
  • Gemeinschaftsgefühl: Enge lokale Vernetzung und behördliche Nähe.
  • Industrie-Tradition: Historisch gewachsener Produktionsstandort (Textil, Maschinen).
  • Naturraum: Attraktiv für Unternehmen und Mitarbeitende, die Natur und Arbeit verbinden wollen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Glarus eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Fakten zur AG-Gründung im Kanton Glarus

  • Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
  • Handelsregisteramt: Handelsregister des Kantons Glarus, Glarus
  • Kantonale Steuerbelastung: Niedrig – attraktiver Kleinkanton mit günstigen Steuern
  • Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
  • Besonderheit: Bekannt für Landsgemeinde und Schrauben-/Textilindustrie

Gründungsschritte im Kanton Glarus

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Glarus
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten des Kantons Glarus

  • Landsgemeinde als direkte Demokratie unter freiem Himmel
  • Bekannt für Schabziger-Käse und regionale Spezialitäten
  • Einziger Schweizer Kanton mit nur drei Gemeinden seit der Gemeindereform 2011
  • Wachsender Tourismus rund um den Klausenpass und den Glärnisch

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