Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Fribourg
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Fribourg
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg bietet aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort zahlreiche Vorteile. Freiburg liegt strategisch günstig zwischen der Deutsch- und der Westschweiz und profitiert von einer kulturellen Mischung, die Handel und Innovation begünstigt. Die Stadt Freiburg mit ihrer renommierten Universität ist ein Zentrum für Talente und innovative Ideen. Um eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen, muss man sich im Handelsregister eintragen lassen und je nach Tätigkeitsbereich die notwendigen Bewilligungen einholen. Die moderaten Steuern und die Unterstützung der lokalen Institutionen machen Freiburg zu einem idealen Standort für Unternehmerinnen und Unternehmer. Darüber hinaus bietet der Kanton dank zahlreicher Veranstaltungen und Wirtschaftsverbände vielfältige Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit. Mit einem ausgeprägten Gemeinschaftssinn und einer modernen Infrastruktur ist Freiburg der ideale Ort für die Gründung und das Wachstum einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Freiburg: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Hohe Betriebskosten: Mieten und Löhne steigen im Grossraum Freiburg kontinuierlich.
- Zweisprachige Behörden: Verwaltungsprozesse in zwei Sprachen können aufwendiger sein.
- Wettbewerb: Zunehmend dichtes Unternehmensumfeld im Dienstleistungssektor.
- Netzwerkzugang: Abgrenzung zwischen Deutsch- und Welschfreiburg kann Vernetzung erschweren.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Zweisprachigkeit: Deutsch und Französisch – Zugang zu beiden Schweizer Sprachmärkten aus einer Stadt.
- Universitätsstadt: Universität Freiburg als Bildungs- und Innovationszentrum.
- Unterstützung: Starke kantonale Förderstruktur für KMU und Startups.
- Moderate Steuern: Wettbewerbsfähige Unternehmenssteuersätze.
- Networking: Zahlreiche Wirtschaftsverbandstreffen und Messen im Kanton.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Freiburg eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Fribourg
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregister des Kantons Freiburg / Registre du commerce du canton de Fribourg
- Kantonale Steuerbelastung: Mittel – im Schweizer Durchschnitt
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Einziger offiziell zweisprachiger Kanton (Deutsch/Französisch)
Gründungsschritte im Kanton Fribourg
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Fribourg
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Fribourg
- Offiziell zweisprachiger Kanton: Deutsch und Französisch
- Universität Freiburg mit starker Präsenz in Recht, Theologie und Wirtschaft
- Bedeutende Nahrungsmittelindustrie (Gruyère AOP, Vacherin fribourgeois)
- Strategisch zwischen Bern, Zürich und Lausanne gelegen
Checkliste herunterladen
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