Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern
In der Bundesstadt Bern wird die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung erleichtert. Die Stadt bietet dank der Präsenz zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen ein hervorragendes Umfeld für Tätigkeiten im Dienstleistungssektor. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ist beim Handelsregister Bern schnell und einfach möglich. Zudem können Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk innerhalb der Region profitieren. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern ist ein weiterer Vorteil. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Networking-Möglichkeiten bieten. Mit seiner hohen Lebensqualität und seinem reichen kulturellen Erbe bietet Bern ein inspirierendes Umfeld für die Gründung und Entwicklung einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Hohe Kosten: Mieten und Löhne in der Stadt Bern sind überdurchschnittlich.
- Bürokratie: Staatliche Strukturen prägen das Wirtschaftsklima – Prozesse dauern länger.
- Wettbewerb: Intensive Konkurrenz im Dienstleistungs- und Technologiesektor.
- Netzwerkzugang: Aufbau von Geschäftskontakten im politischen Umfeld braucht Zeit.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Bundesstadt: Direkte Nähe zu Bund und politischen Entscheidungsträgern – ideal für Lobbying und politiknahe Branchen.
- Diversifizierte Wirtschaft: Gesundheit, IT, Bundesverwaltung und Hochschulen als wichtige Sektoren.
- Stabilität: Politisch und wirtschaftlich sehr stabiles Umfeld.
- Gute Infrastruktur: Bahn und Autobahn als Knotenpunkt in der Mitte der Schweiz.
- Netzwerke: Zahlreiche internationale Konferenzen und Organisationen in Bern.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Bern eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Bern
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregister des Kantons Bern, Bern
- Kantonale Steuerbelastung: Mittel bis hoch – leicht über Schweizer Durchschnitt
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Bundesstadt und Regierungssitz der Schweiz
Gründungsschritte im Kanton Bern
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Bern
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Bern
- Sitz von Bundesrat, Bundesversammlung und Bundesgericht
- Bedeutende Arbeitgeber: Bund, SBB, Post, Inselspital
- UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt Bern
- Impact Hub Bern als führende Start-up-Plattform
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