Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Basel-Landschaft
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Basel-Landschaft: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) dank der strategischen Lage und der starken Wirtschaft vor allem in den Bereichen Handel, Produktion und Dienstleistung von Vorteil. Das Handelsregister Basel-Landschaft garantiert ein effizientes Eintragungsverfahren. Die Nähe zur Stadt Basel bietet der Region hervorragende Vernetzungsmöglichkeiten und Zugang zu internationalen Märkten. Darüber hinaus verfügt Basel-Landschaft über eine solide Infrastruktur und eine einladende Geschäftswelt. Die hohe Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten machen Basel-Landschaft zu einem idealen Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Basel-Landschaft: So geht's!
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Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Dominanz von Basel-Stadt: Viele Unternehmen bevorzugen Basel-Stadt als Adresse, was den Kanton überschatten kann.
- Wettbewerb in Pharma/Chemie: Grossunternehmen dominieren den Arbeitsmarkt und erschweren Rekrutierung.
- Höhere Kosten als ländliche Kantone: Nähe zu Basel treibt Mieten und Betriebskosten.
- Abhängigkeit vom Basler Wirtschaftsraum: Konjunkturschwäche in Basel trifft den Kanton stark.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Dreiländereck: Direkte Grenze zu Deutschland und Frankreich mit Zugang zu drei Märkten.
- Flughafen Basel-Mülhausen: Internationale Erreichbarkeit für Geschäftsreisende und Logistik.
- Günstigere Kosten: Tiefere Mieten und Lohnkosten als in Basel-Stadt.
- Hohe Lebensqualität: Grüne Landschaft, günstige Wohnlagen und Naturraum.
- KMU-Unterstützung: Gute Netzwerke und wirtschaftsfreundliche kantonale Strukturen.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Basel-Landschaft eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Basel-Landschaft
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregisteramt Basel-Landschaft, Liestal
- Kantonale Steuerbelastung: Mittel – leicht günstiger als Basel-Stadt
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Teil des Dreiländerecks Schweiz/Deutschland/Frankreich
Gründungsschritte im Kanton Basel-Landschaft
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Basel-Landschaft
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Basel-Landschaft
- Wirtschaftliche Verflechtung mit Basel-Stadt (Pharma, Chemie, Logistik)
- Kantonshauptort Liestal – historische Altstadt mit moderner Wirtschaftsstruktur
- Flughafen Basel-Mülhausen (EuroAirport) als internationaler Logistikknoten
- Gute Wohnqualität und Pendlerdistanz zu Basel und Zürich
Checkliste herunterladen
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