Gründung einer AG im Kanton Aargau
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Aargau: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau, der für seine robuste Industrie und seine zentrale Lage bekannt ist, ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) für technische und industrielle Unternehmen besonders vorteilhaft. Das Aargauer Handelsregister sorgt für eine reibungslose Eintragung. Die Nähe zu den Wirtschaftszentren Zürich, Basel und Bern bietet hervorragende Vernetzungsmöglichkeiten. Der Aargau verfügt über gut ausgebaute Verkehrswege und eine solide Infrastruktur. Im Bereich der Energie- und Umwelttechnik bietet der Kanton zudem günstige Bedingungen für Start-ups. Die hohe Lebensqualität und die starke regionale Wirtschaftsförderung unterstützen die Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich bei ihren Vorhaben.
Gründung einer AG im Kanton Aargau: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
- Hoher Wettbewerb: Dichte Unternehmenslandschaft im Industrie- und Dienstleistungssektor erschwert Neugründungen.
- Transportkosten: Trotz guter Anbindung können interkantonale Transportkosten die Margen belasten.
- Fachkräftemangel: Starker Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte mit Zürich und Basel.
- Bürokratie: Kantonale Vorschriften erfordern sorgfältige Planung und ggf. externe Beratung.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
- Zentrale Lage: Hervorragende Verkehrsanbindung an Zürich, Basel und Bern – ideal für KMU mit überregionalem Fokus.
- Industriestandort: Starke Tradition in der Verarbeitungsindustrie sowie Energie- und Umwelttechnik.
- Qualifizierte Arbeitskräfte: Gut ausgebildete Belegschaft und Nähe zu Fachhochschulen.
- Günstiges Umfeld: Moderate Steuersätze und wirtschaftsfreundliche Behörden im Kanton Aargau.
- Infrastruktur: Modernes Strassennetz und Bahnanschluss erleichtern Logistik und Lieferketten.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Aargau gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Fakten zur AG-Gründung im Kanton Aargau
- Mindestaktienkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 einzuzahlen)
- Handelsregisteramt: Handelsregisteramt des Kantons Aargau, Aarau
- Kantonale Steuerbelastung: Mittel – Unternehmenssteuern leicht unter Schweizer Durchschnitt
- Gründungsdauer: ca. 2–4 Wochen nach Notariat und HR-Eintragung
- Besonderheit: Starker Industriekanton mit Nähe zu drei Schweizer Wirtschaftszentren
Gründungsschritte im Kanton Aargau
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Aargau
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten des Kantons Aargau
- Wirtschaftlich geprägt von Industrie, Handel und Dienstleistungen
- Wichtiger Energiekanton (Kernkraft, Wasserkraft)
- Gute Förderangebote durch die Standortförderung Aargau
- Nähe zur Hochschule für Angewandte Wissenschaften Nordwestschweiz (FHNW)
Checkliste herunterladen
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