AG gründen im Kanton Zürich

AG gründen im Kanton Zürich: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

AG gründen im Kanton Zürich

Eine Aktiengesellschaft (AG) in Zürich zu gründen, hat aufgrund der dynamischen Wirtschaft und der hohen Lebensqualität viele Vorteile. Als wirtschaftliches Zentrum der Schweiz bietet Zürich ein breites Spektrum an potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Stadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ins Zürcher Handelsregister ist ein einfacher Vorgang. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu beachten, vor allem in Bezug auf Gewerbebewilligungen und Steuerpflichten. Die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) bieten wertvolle Networking-Möglichkeiten, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus sind die zahlreichen Co-Working-Spaces in der Stadt ein wesentlicher Vorteil für Start-ups.

Gründungsprozess

AG gründen im Kanton Zürich: So geht's!

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Unverbindliche Offerte berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Die Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich bietet ein dynamisches Umfeld mit einer robusten Wirtschaft, hervorragender Infrastruktur und Zugang zu einem grossen Netzwerk von Kunden und Partnern. Die Nähe zu Institutionen wie der ETH und der Universität Zürich fördert Innovation und Vernetzung, während die zahlreichen Co-Working-Spaces Start-ups unterstützen.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Zürich ist mit Nachteilen verbunden, wie z. B. den hohen Lebenshaltungs- und Mietkosten, die neue Unternehmen stark belasten können. Die Konkurrenz ist groß, vor allem im Finanz- und Dienstleistungssektor, was es schwierig macht, sich durchzusetzen. Lokale Vorschriften und Steuern können komplex sein und erfordern teure Expertenberatung. Ausserdem kann die Notwendigkeit einer guten Vernetzung und eines guten Marketings die Anlaufkosten erhöhen, was für kleine Unternehmen mit begrenztem Budget ein Hindernis darstellt.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Zürich eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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