AG gründen im Kanton Zürich

AG gründen im Kanton Zürich: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

AG gründen im Kanton Zürich

Eine Aktiengesellschaft (AG) in Zürich zu gründen, hat aufgrund der dynamischen Wirtschaft und der hohen Lebensqualität viele Vorteile. Als wirtschaftliches Zentrum der Schweiz bietet Zürich ein breites Spektrum an potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Stadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ins Zürcher Handelsregister ist ein einfacher Vorgang. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu beachten, vor allem in Bezug auf Gewerbebewilligungen und Steuerpflichten. Die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) bieten wertvolle Networking-Möglichkeiten, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus sind die zahlreichen Co-Working-Spaces in der Stadt ein wesentlicher Vorteil für Start-ups.

Gründungsprozess

AG gründen im Kanton Zürich: So geht's!

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Unverbindliche Offerte berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Die Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

  • Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
  • Grösster Wirtschaftsstandort der Schweiz: Zürich ist das Finanz- und Wirtschaftszentrum – idealer Standort für Banken, Versicherungen, Tech und Consulting.
  • ETH & Universität Zürich: Weltweit führende Forschungseinrichtungen als Talentpool und Innovationspartner.
  • Hervorragende Infrastruktur: Internationaler Flughafen, dichte S-Bahn, Autobahnnetz – optimale Erreichbarkeit national und global.
  • Starkes Start-up-Ökosystem: Zahlreiche Co-Working-Spaces, Acceleratoren, VC-Firmen und Netzwerke für Neugründungen.
  • Internationale Sichtbarkeit: «Zürich» als Markenstandort geniesst weltweites Ansehen und stärkt das Unternehmensimage.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

  • Höchste Betriebskosten: Büroflächen, Löhne und Lebenshaltungskosten gehören zu den teuersten in der Schweiz.
  • Intensiver Wettbewerb: Dichte Konkurrenz durch globale Konzerne, Scale-ups und gut finanzierte Start-ups.
  • Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
  • Hohe Steuerlast im Vergleich zu Zug/Schwyz: Unternehmensbesteuerung liegt über jener der steuergünstigen Innerschweizer Kantone.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Zürich eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft

AG gründen in Zürich – die wichtigsten Fakten

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
  • Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
  • Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
  • Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Zürich – notarielle Beurkundung erforderlich
  • Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
  • Steuern: Moderate bis hohe Unternehmensbesteuerung – im oberen Schweizer Mittelfeld
  • Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Zürich sein

Gründungsschritte

  1. Firma und Statuten festlegen
  2. Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
  3. Öffentliche Beurkundung beim Notar
  4. Eintragung ins Handelsregister Zürich
  5. Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST

Besonderheiten Zürich

  • Finanz- und Wirtschaftszentrum der Schweiz – stärkste Wirtschaftskraft aller Kantone
  • Starke Branchen: Finanz, Versicherungen, IT/Tech, Pharma, Beratung, Medien
  • Förderung durch Greater Zurich Area und Stadt Zürich Standortförderung

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