AG gründen im Kanton Uri
AG gründen im Kanton Uri: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
AG gründen im Kanton Uri
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Uri, der sich durch seine schönen Alpenlandschaften und seine wachsende Wirtschaft auszeichnet, ist vor allem in den Bereichen Tourismus, Logistik und Handwerk eine gute Wahl. Das Handelsregister Uri ermöglicht einen einfachen und effizienten Eintragungsprozess. Die Region ist bekannt für ihre strategische Lage an der Nord-Süd-Achse der Schweiz und bietet hervorragende logistische Möglichkeiten. Uri ist auch ein beliebtes Tourismusziel, das jedes Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher anlockt. Die natürliche Umgebung und die gastfreundliche Gemeinde machen Uri zu einem idealen Ort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).
AG gründen im Kanton Uri: So geht's!
Unverbindliche Offerte berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Die Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
- Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
- Sehr günstige Steuern: Uri bietet attraktive Gewinnsteuersätze im Innerschweizer Vergleich.
- Strategische Alpentransit-Lage: Gotthard-Basis- und Strassentunnel – Schlüssellage für Logistik und Transit zwischen Nord und Süd.
- Günstigste Betriebskosten: Tiefste Mieten und Grundstückpreise unter allen Zentralschweizer Kantonen.
- Ruhiges Geschäftsumfeld: Direkter Zugang zur Kantonsverwaltung, kurze Entscheidungswege, sehr wenig Bürokratie.
- Energiepotenzial: Wasserkraft und Gotthard-Energie-Hub – relevanter Standort für Energieunternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
- Kleinster Binnenmarkt der Deutschschweiz: Rund 37'000 Einwohner – extrem begrenzte lokale Kundenbasis.
- Alpine Logistikkosten: Bergige Topografie und Alpentransit erhöhen PendÄler- und Transportkosten.
- Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
- Fehlende Infrastruktur: Kaum spezialisierte Wirtschaftsberater, Notare und Finanzdienstleister vor Ort.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Uri eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft
AG gründen in Uri – die wichtigsten Fakten
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
- Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
- Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
- Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Uri (Altdorf) – notarielle Beurkundung erforderlich
- Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
- Steuern: Attraktive Unternehmensbesteuerung – günstig im Innerschweizer Vergleich
- Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Uri sein
Gründungsschritte
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Uri
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten Uri
- Gotthardkanton – strategische Alpentransitlage mit Gotthard-Basis- und Strassentunnel
- Starke Branchen: Logistik/Transit, Energie/Wasserkraft, Tourismus, Bauwirtschaft
- Förderung durch Amt für Wirtschaft und Tourismus Kanton Uri
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