AG gründen im Kanton Solothurn

AG gründen im Kanton Solothurn: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

AG gründen im Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) dank der zentralen Lage und der starken Wirtschaft vor allem in den Bereichen Handel, Produktion und Dienstleistung von Vorteil. Das Solothurner Handelsregister sorgt für eine schnelle und einfache Eintragung. Die Region ist verkehrstechnisch hervorragend erschlossen und liegt strategisch günstig für den nationalen und internationalen Handel. Zudem verfügt Solothurn über ein starkes Unterstützungsnetz für Start-ups mit zahlreichen Wirtschaftsförderungsprogrammen und Beratungsangeboten. Die hohe Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten machen Solothurn zu einem idealen Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).

Gründungsprozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Solothurn: So geht's!

1

Unverbindliche Offerte berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Die Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Beratung buchen

Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Solothurn bietet ein günstiges Geschäftsumfeld mit ausgezeichneter Infrastruktur und Verkehrsanbindung. Die Region ist ideal für produzierende Industrie und Dienstleistungen, unterstützt durch ein starkes Wirtschaftsnetzwerk und eine hohe Lebensqualität.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Solothurn bringt Herausforderungen wie komplexe Vorschriften und Bürokratie mit sich, deren Bewältigung viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen kann. Der Wettbewerb im Industrie- und Dienstleistungssektor kann hoch sein, was es für neue Unternehmen schwierig macht, sich zu etablieren. Die Betriebskosten, einschließlich der Mieten, können belastend sein. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit eines Kontaktnetzes für den Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungen ein erhebliches Hindernis für Erstunternehmer darstellen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Solothurn eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

Checkliste herunterladen

Laden Sie jetzt die Checkliste zur Vorbereitung auf die Selbständigkeit mit einer AG im PDF-Format herunter!