AG gründen im Kanton Solothurn
AG gründen im Kanton Solothurn: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
AG gründen im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) dank der zentralen Lage und der starken Wirtschaft vor allem in den Bereichen Handel, Produktion und Dienstleistung von Vorteil. Das Solothurner Handelsregister sorgt für eine schnelle und einfache Eintragung. Die Region ist verkehrstechnisch hervorragend erschlossen und liegt strategisch günstig für den nationalen und internationalen Handel. Zudem verfügt Solothurn über ein starkes Unterstützungsnetz für Start-ups mit zahlreichen Wirtschaftsförderungsprogrammen und Beratungsangeboten. Die hohe Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten machen Solothurn zu einem idealen Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Solothurn: So geht's!
Unverbindliche Offerte berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Die Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
- Beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital – Privatvermögen ist geschützt.
- Zentrale Lage: Solothurn grenzt an Bern und Basel – ideale Drehscheibe für den nationalen Markt.
- Günstige Betriebskosten: Deutlich tiefere Mieten als in Zürich oder Basel.
- Gute Infrastruktur: Ausgebautes Autobahn- und Bahnnetz – schneller Zugang zu allen Wirtschaftszentren.
- Wettbewerbsfähige Steuern: Attraktive Unternehmensbesteuerung im Vergleich zu anderen Mittellandkantonen.
- Starke Industrie: Präzisionsindustrie, Uhren, Medtech und Maschinenbau als etablierte Sektoren.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
- Mittlerer Binnenmarkt: Rund 275'000 Einwohner – für starkes Wachstum überregionale Ausrichtung nötig.
- Wenig internationales Profil: Kein international bekannter Wirtschaftshub.
- Mindestkapital CHF 100'000: Davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen.
- Begrenzte Start-up-Infrastruktur: Wenige Acceleratoren und VC-Netzwerke im Kanton.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Solothurn eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft
AG gründen im Kanton Solothurn – die wichtigsten Fakten
- Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) nach OR Art. 620 ff.
- Mindestkapital: CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 bei Gründung einzuzahlen
- Mindestaktionäre: 1 (natürliche oder juristische Person)
- Eintragung: Handelsregisteramt Kanton Solothurn – notarielle Beurkundung erforderlich
- Pflichtorgane: Generalversammlung, Verwaltungsrat (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in CH), Revisionsstelle (bei grösseren AG)
- Steuern: Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung im schweizerischen Mittelfeld
- Domizil: Geschäftssitz muss im Kanton Solothurn sein
Gründungsschritte
- Firma und Statuten festlegen
- Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen
- Öffentliche Beurkundung beim Notar
- Eintragung ins Handelsregister Solothurn
- Anmeldung bei Steuerbehörden, AHV und ggf. MWST
Besonderheiten Solothurn
- Botschafterkanton – historisch bedeutend als Sitz ausländischer Gesandtschaften
- Starke Branchen: Präzisionsindustrie, Uhren, Maschinenbau, Medtech, Logistik
- Förderung durch Standortförderung Kanton Solothurn
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