AG gründen im Kanton Obwalden

AG gründen im Kanton Obwalden: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

AG gründen im Kanton Obwalden

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden, im Herzen der Schweiz gelegen, bietet ein ruhiges und günstiges Umfeld, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Handwerk. Das Handelsregister Obwalden gewährleistet eine einfache und effiziente Registrierung. Die Region ist bekannt für ihre schönen Alpenlandschaften, die jedes Jahr viele Touristen anziehen und hervorragende Möglichkeiten für touristische Aktivitäten wie Hotels, Restaurants und Outdoor-Aktivitäten bieten. Darüber hinaus machen die gemeinschaftliche Atmosphäre und die Unterstützung durch die lokalen Behörden Obwalden zu einem einladenden Ort für neue Unternehmer. Die Nähe zu den Hauptverkehrsadern und die gute Erreichbarkeit machen Obwalden zu einem strategischen Standort für die nationale Wirtschaft. Die hohe Lebensqualität, verbunden mit der natürlichen Schönheit der Region, macht den Kanton Obwalden zu einer ausgezeichneten Wahl für diejenigen, die eine Aktiengesellschaft (AG) gründen wollen.

Gründungsprozess

AG gründen im Kanton Obwalden: So geht's!

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Unverbindliche Offerte berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Die Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden bietet ein ruhiges Umfeld mit Möglichkeiten im Tourismus, in der Landwirtschaft und in kleinen Handwerksbetrieben. Die strategische Lage und die gemütliche Gemeinde sowie die schöne Alpenlandschaft machen Obwalden zu einem idealen Ort für Start-ups.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Obwalden kann aufgrund von Bürokratie und strengen Vorschriften kompliziert sein. Die Region ist zwar malerisch, hat aber einen begrenzten Markt, was es für neue Unternehmen schwierig macht, zu wachsen. Die Transportkosten können aufgrund der alpinen Lage hoch sein. Der Wettbewerb im Tourismus- und Handwerkssektor kann intensiv sein, und begrenzte Ressourcen für das Marketing können ein Hindernis für die Sichtbarkeit neuer Unternehmen darstellen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Obwalden eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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