AG gründen im Kanton Nidwalden

AG gründen im Kanton Nidwalden: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

AG gründen im Kanton Nidwalden

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im ländlich geprägten und wirtschaftlich dynamischen Kanton Nidwalden ist einfach, vor allem in den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Das Handelsregister Nidwalden unterstützt die Unternehmer mit einem schnellen und effizienten Eintragungsverfahren. Die Region ist verkehrstechnisch hervorragend an die grossen Schweizer Städte angebunden, was den Zugang zu den Märkten erleichtert. Nidwalden ist bekannt für sein starkes Unternehmertum und die zahlreichen Unterstützungsnetzwerke für Start-ups. Die Nähe zum Vierwaldstättersee bietet zusätzliche Möglichkeiten in den Bereichen Tourismus und Freizeitgestaltung. Darüber hinaus bietet die Region eine hohe Lebensqualität, eine intakte Natur und ein günstiges Klima, was sie nicht nur für Unternehmen, sondern auch für das Leben attraktiv macht. Der kooperative Ansatz der lokalen Behörden und die zahlreichen Initiativen zur Unterstützung von Kleinunternehmen machen Nidwalden zu einem idealen Ort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).

Gründungsprozess

AG gründen im Kanton Nidwalden gründen: So geht's!

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Unverbindliche Offerte berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Die Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im ländlich geprägten und wirtschaftlich dynamischen Kanton Nidwalden ist einfach, insbesondere in den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Die gute Verkehrsanbindung und die lokalen Unterstützungsnetze begünstigen das Wachstum neuer Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Nidwalden hat Nachteile wie bürokratische Hürden und Vorschriften, deren Bewältigung Zeit und Ressourcen kosten kann. Der Wettbewerb in den Bereichen Handel und Dienstleistungen kann hoch sein, was es für kleine Unternehmen schwierig macht, sich einen Namen zu machen. Die Betriebskosten, einschließlich der Mieten, können belastend sein. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit eines Netzwerks von Kontakten für den Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungen ein erhebliches Hindernis für Erstunternehmer darstellen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Nidwalden eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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