AG gründen im Kanton Aargau
AG gründen im Kanton Aargau: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
AG gründen im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau, der für seine robuste Industrie und seine zentrale Lage bekannt ist, ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) für technische und industrielle Unternehmen besonders vorteilhaft. Das Aargauer Handelsregister sorgt für eine reibungslose Eintragung. Die Nähe zu den Wirtschaftszentren Zürich, Basel und Bern bietet hervorragende Vernetzungsmöglichkeiten. Der Aargau verfügt über gut ausgebaute Verkehrswege und eine solide Infrastruktur. Im Bereich der Energie- und Umwelttechnik bietet der Kanton zudem günstige Voraussetzungen für Start-ups. Die hohe Lebensqualität und die starke regionale Wirtschaftsförderung unterstützen die Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich bei ihren Vorhaben.
AG gründen im Kanton Aargau gründen: So geht's!
Unverbindliche Offerte berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.
Die Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Aargau bietet ein günstiges Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen mit guter Verkehrsanbindung und qualifizierten Arbeitskräften. Die Region ist bekannt für ihre verarbeitende Industrie und die Nähe zu wichtigen Wirtschaftszentren wie Zürich und Basel.
Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Aargau kann Nachteile mit sich bringen, wie z. B. eine komplexe Bürokratie und Vorschriften, deren effektive Handhabung Zeit und Ressourcen erfordert. Der Wettbewerb im Industrie- und Dienstleistungssektor kann hoch sein, was es für neue Unternehmen schwierig macht, sich zu etablieren. Die Transportkosten in andere Kantone können hoch sein, was sich negativ auf die Gewinnmargen auswirkt. Darüber hinaus kann der Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften aufgrund des Wettbewerbs mit anderen Schweizer Regionen eingeschränkt sein.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Aargau eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Nützliche Informationen über die Aktiengesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.
Vorteile der Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:
- Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
- Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
- Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
- Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.
Voraussetzungen für die Gründung einer AG
Aktienkapital
Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.
Aktionäre und Gesellschaftsorgane
Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:
- Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
- Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
- Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.
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